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Antidiskriminierungsgesetz = Jobkiller?

11.12.2006 - von Hanne Schweitzer

Obwohl wir seit Wochen vom Aufschwung "unserer" Wirtschaft hören und lesen, etwa vom Außenhandel, dessen Quoten excellent sind, von der Arbeitslosenzahl die "nur" noch vier Millionen beträgt, vom Einzelhandel, der nicht meckert, und von guten Auftragslage,- VDI-Nachrichten haben das Haar in der Suppe gefunden.

Das AGG lähme Wirtschaft und Industrie und sei eine Wachstumsbremse, meint Julia Schlingmann, das AGG verhindere die Schaffung neuer Arbeitsplätze, Gleichbehandlung sei ein Reizwort geworden.
Die VDI-Nachrichten, für die Frau Schlingmann arbeitet, sind ein etabliertes Blatt, und jeder dort könnte wissen:

1. Jedes neue Gesetz bringt erstmal Rechtsunsicherheit mit sich.

2. Trotz sechsjähriger Vorlaufzeit ist das AGG mit einer solch heißen Nadel gestrickt worden, dass es in vielen Punkten nicht mal den Mindestanforderungen der EU-Richtlinien entspricht.

3. Gleichbehandlung ist in anderen Staaten längst eine Selbstverständlichkeit bei den Arbeitgebern, den Arbeitnehmern, bei den Juristen und im Bewußtsein der Bürger.

Warum also wird weiter gehetzt? Gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung und gegen diejenigen, die dieses Recht für sich in Anspruch nehmen?

Dass Juristen sich in die neue Materie einarbeiten müssen, ist üblich, dass Personaler ihre eingefahrenen Denk- und Verfahrensweisen ändern müssen, ist normal. Auch das Auftauchen von schwarzen Schafen, die das AGG ungerechtfertigt in Anspruch nehmen, ist keine Besonderheit.

Es gibt ebenso viele Unternehmen, die Stellenangebote weiter ungerührt mit Altersgrenzen ausschreiben, und es gibt weiter Unternehmen, welche die Bewerbungen älterer Arbeitsuchender ungelesen in die Tonne klopfen - weil die Kanzlei längst ein juristisch einwandfreies Ablehnungsschreiben formuliert hat.

Bei den Arbeitsgerichten, so die VDI-Autorin, hat sich die Zahl der Klagen wegen ungesetzlicher Ungleichbehandlung nicht signifikant erhöht. Daraus folgt: Viel Lärm um NICHTS. Stattdessen der Versuch, durch erneute Wiederholung der ewiggleichen Argumente die Deutungshoheit zu behalten: Über das AGG und das Thema Gleichbehandlung.

Link: http://www.vdi-nachrichten.com/vdi-nachrichten/aktuelle_ausgabe/akt_ausg_detail.asp?source=paging&cat=1&id=31072&cp=3
Quelle: VDI-Nachrichten, 8.12.06

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