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Altersdiskriminierung: Was fehlt im AGG?

11.03.2007 - von Büro gegen Altersdiskriminierung

Was fehlt im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder entspricht nicht den Vorgaben der verbindlichen, eine MINDESTforderung darstellenden EU-Richtlinien?
1.
Verbot von Altersdiskriminierung im Bereich der sozialen Sicherungssysteme. (Forderung)
2.
Verbot von Altersdiskriminierung durch Geldinstitute und Banken.(Forderung)
3.
Verbot von Altersdiskriminierung durch alle private Versicherungen.(Forderung)
4.
Verbot von Altersdiskriminierung im Ehrenamt.
5.
Verbot von Altersdiskriminierung im Dienstleistungsbereich.(Forderung)
6.
Verbot von Altersdiskriminierung bei Stellenausschreibungen und Kandidatensuche durch Arbeitgeber via Online-Portal der Agentur für Arbeit oder anderer, privater online-Anbieter. (Richtlinienverstoß)
7.
Verbot von Altersdiskriminierung bei der Auswahl von Beamtenanwärtern. In den "Änderungen anderer Gesetze" wird § 8 Abs.1 des Bundesbeamtengesetzes, wie folgt neu gefasst: (1) "Die Bewerber sind durch Stellenausschreibung zu ermitteln. Ihre Auslese ist nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen. ..." Das Lebensalter wird nicht erwähnt, das bedeutet, die je nach Laufbahn unterschiedlichen Altersgrenzen für eine Beamtenlaufbahn bleiben erhalten. Die EU-Richtlinien betonen aber ausdrücklich, dass alle Vorschriften auch für Beamte gelten.(Richtlinienverstoß)

Wir haben unsere Bedenken der Kommission gemeldet.

Köln, 20.11.2006, Hanne Schweitzer, Büro gegen Altersdiskrimininierung e.V.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1847
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung