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EuGH: Vergütung nach Dienstjahren kann o.k. sein

31.10.2006 - von Volker Hagemeister

Mit seinem Urteil im Fall Cadman, einer Frau, die bei einer britischen Behörde beschäftigt war, hat der EuGH entschieden: Dienstzeitabhängige Vergütungen sind geeignet, das legitime Ziel der Honorierung von Berufserfahrung zu erreichen. Nur wenn ein Arbeitnehmer im Hinblick auf einen konkreten Arbeitsplatz Zweifel an dieser Annahme belegen kann, muß der Arbeitgeber das Kriterium des Dienstalters für die Vergütung besonders rechtfertigen.

Mrs. Cadman klagte wegen indirekter Diskriminierung, weil sie 35.000 Pfund im Jahr verdiente, während ihre männlichen Kollegen der gleichen Hierarchiestufe aber 39.000 - 44.000 Pfund erhielten - wegen ihres höheren Dienstalters.

Dsmit hat der EuGH die Honorierung von Berufserfahrung als legitimes Ziel anerkannt, das eine Ungleichbehandlung rechtfertigt. Bei Frauen dürfen lediglich die Zeiten, in denen sie in Mutterschutz waren, nicht nachteilig berücksichtigt werden. Ansonsten gilt: Frauen, die weniger verdienen als Männer, weil sie z.B. wegen Kinderziehung ihre Arbeit unterbrochen haben, werden nicht mittelbar diskriminiert, wenn sie weniger verdienen.

Anders ist es, wenn ein Arbeitnehmer Anhaltspunkte belegen kann, aus denen sich ernsthafte Zweifel daran ergeben, daß durch die Berücksichtigung des Dienstalters eine höhere Berufserfahrung honoriert wird.

Link: http://Az: C-17/05
Quelle: FAZ, 25.10.06

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