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Prozeßkostenhilfe soll gekürzt werden!

29.10.2006 - von Elke Cezanne

Der Bundesrat hat auf Antrag Hessens und anderer Länder einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die so genannte 'Sozialhilfe im Prozess' drastisch eingeschränkt werden soll. Als Begründung für die geplante Änderung wurden vom hessischen Justizminister erheblich gestiegene Kosten bei der Prozesskostenhilfe angegeben, die nach dem Haushaltsentwurf des Justizministeriums aber 'nicht nachvollziehbar' seien.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im hesssichen Landtag will deshalb mit einem Dringlichen Berichtsantrag im Rechtsausschuss des Landtags die Kostenentwicklung bei der Prozesskostenhilfe seit dem Jahr 2000 in Erfahrung bringen.
'Der Bundesrat trägt mit seiner Initiative dazu bei, dass sich immer größere Teile der Bevölkerung ausgegrenzt fühlen. Wenn künftig zweierlei Recht vor Gericht gelten soll und Rechtsschutz nur noch erhält, wer ihn sich leisten kann, dann bleibt der soziale Rechtsstaat auf der Strecke.'

Link: http://Fon: 0611/350597
Quelle: Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag

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