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Deutscher Bank droht Klage wegen Diskriminierung

24.08.2006 - von Gaston F. Ceron

"Diversity", Vielfalt, gehört zu den festen Bestandteilen der Führungsleitlinien der Deutschen Bank. Jedenfalls kann man in vier Sprachen die Broschüre "Vielfalt der Weg" von der Webseite der Bank herunterladen.
Im Rahmen der Mitarbeiterberatung wurde sogar eine Betriebsvereinbarung zu “Fairness am Arbeitsplatz” in Fällen von Diskriminierung, Mobbing oder sexueller Belästigung etabliert. Aber wohl nur in diesem Land.

Denn jenseits des Atlantiks, in New York, droht der Deutschen Bank nun eine Klage wegen Diskriminierung.

Wie Gaston F. Ceron vom "Morning Star" schrieb, hat die "Equal Employment Opportunity Commission" der Deutschen Bank mitgeteilt, dass es Belege gibt, nach denen das Unternehmen eine frühere Angestellte, die Australierin Leigh Short)wegen ihres Geschlechts diskriminiert hat.

Die EEOC hat diese Information der Deutschen Bank in einem sogenannten "letter of determination" mitgeteilt. Demnach gibt es Belege und Zeugenaussagen für die Behauptung, dass nicht nur Leigh Short wegen ihres Geschlechts diskriminiert wurde, sondern auch andere weibliche Angestellte in der asiatischen und australischen Abteilung des institutionellen Wertpapiergeschäfts.

Die Sprecherin der Deutschen Bank New York, Rohini Pragasam, lehnte einen Kommentar ab. Der Anwalt von Frau Short geht davon aus, dass es noch immer eine kontiniuierliche ungleiche und gesetzwidrige Behandlung von Frauen gibt, die an der WallStreet arbeiten.

Wie der Anwalt weiter mitteilte, erhielt Frau Short, die bis Mai 2004 bei der Deutschen Bank in New York gearbeitet hat, einen geringeren Bonus als ihre männlichen Kollegen in der gleichen Position. Ausserdem habe es in der Deutschen Bank ein frauenfeindliches Klima gegeben, dass Aufstiegs- und Entwicklungschancenschancen zunichte machte.

Der District Director der EEOC, Spencer Lewis, hat die Deutsche BBank aufgefordert, eine außergerichtliche Einigung mit den Frauen zu finden. Ist das nicht der Fall, droht der Bank ein Gerichtsverfahren. Und dann kann es teuer werden. Unlängst hat eine amerikanische Tochter der Allianz, die Investmentbank "Dresdner Kleinwort", einen ähnlichen Prozeß im Januar 06 gegen sechs ehemalige Angestellte verloren. Deren Anwälte fordern nun 1,4 Milliarden US$ Schadenersatz und Strafe.

Link: http://news.morningstar.com/news
Quelle: Morningstar, 24.8.06, FAZ 28.8.06

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