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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizei: Abgelehnt

01.05.2006

Offener Brief an Dr. Uwe Schünemann, Mininster des Inneren
Land Niedersachsen. Der Grund ist
eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizeikommissar z. A. G. und den Polizeikommissar z.A. R. deren Dienststelle das Autobahnpolizeikommissariat in W. ist. Bezug: Unfall am 27.04.2006, BAB 7, km 31,5, Fahrtrichtung Hamburg.

Sehr geehrter Herr Minister!
Wir wählen diesen ungewöhnlichen Weg einer Beschwerde, um die Sicherheit einer entsprechenden Bearbeitung zu haben. Ohne Sie mit den Einzelheiten zu behelligen, beanstanden wir die Handlungsweisen der aufnehmenden Polizisten. Es wurde ein unleserliches Protokoll gefertigt, das dem Ablauf des Unfalls nicht entsprach. Unsere Darstellung dazu wurde nicht mehr akzeptiert mit den Worten von Herrn R.: "Dazu habe ich keine Lust mehr".
Wir wurden dazu aufgefordert, über die Leitplanke zu klettern, hinter der es abschüssig war, in unserem Alter sehr schwierig. Es ist zu vermuten, es sollte der Sicherheit dienen, für uns jedoch eine Zumutung. Die ganze Behandlungsweise während der Formalitäten bis zur Unterstellung der Unwahrheit und Unaufmerksamkeit in der Fahrweise (nach 40 Jahren Unfallfreiheit) ist für uns nicht hinnehmbar. Wir ordnen diese Vorgänge als Altersdiskriminierung ein und haben es den beiden Polizisten gegenüber geäußert. Um weitere Veranlassung wird ersucht.

Mit freundlichen Grüßen
xxx
cc.: Rechtsanwälte eigen, Hamburg
cc.: Büro gegen Altersdiskriminierung, Köln

Die Dienstaufsichtsbeschwerde an das Niedersächsische Ministerium für Inneres wurde von der Polizeidirektion Lüneburg am 16.6.06 mit folgendem Schreiben abgelehnt:

Sehr geehrtes Ehepaar Kohl,
mit Ihrem Schreiben vom 11.05.2006 haben Sie den Vorwurf der Altersdiskriminierung, die in unserer heutigen Gesellschaft in vielen Teilbereichen sicher nicht zu leugnen ist, erhoben und sich über die Handlungsweisen der Polizeibeamten, die am 27.04.2006 die Unfallaufnahme auf der Bundesautobahn 7 durchführten, beschwert.

Nach Prüfung Ihrer ernstzunehmenden und schwerwiegenden Vorwürfe, Einholung umfangreicher Stellungnahmen und Beiziehung der betreffenden Verkehrsunfallanzeige weise ich Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde aus folgenden Gründen zurück:

Zunächst sei erwähnt, dass es geübte Praxis ist aufgrund leidvoller Erfahrungen mit Folgeunfällen, dass man sich bei bestimmten Unfallsituationen und/oder –örtlichkeiten zum Schutz der Unfallbeteiligten und aus Gründen der Eigensicherung hinter die Schutzplanken begibt. An Ihrem Standort war das Gelände leicht abschüssig. In Anbetracht der Gefährdungssituation erachte ich die Wahl durchaus als angemessen. Ich bedaure, dass Sie dies als Zumutung empfunden haben.

Nachdem die Beamten sich von beiden Seiten das Unfallgeschehen schildern ließen und die Beschädigungen an den Fahrzeugen in Augenschein nahmen, kamen sie zu dem Schluss, dass es sich bei Ihnen, Herr K., um den Unfallverursacher handelte, indem Sie mit Ihrem Pkw beim Fahrstreifenwechsel, um selbst einen Lkw zu überholen, den Pkw des Unfallbeteilten übersahen bzw. die notwendige Sorgfalt in einem Autobahnabschnitt ohne Geschwindigkeitsbegrenzung außer Acht ließen, so dass bei dem sich anschließenden Zusammenstoß Ihr Fahrzeug hinten links, der andere Pkw vorne rechts beschädigt wurden. Der von Ihnen geschilderte Auffahrunfall entspricht nicht der Spurenlage an den Fahrzeugen.

Nun gaben Sie bereits während der Unfallaufnahme zu verstehen, dass Sie diese Sichtweise nicht teilen. Entsprechend vermerkten die Beamten, dass Sie den Verkehrsverstoß nicht zugeben und sich schriftlich äußern möchten. Unabhängig von Ihrer bisherigen unfallfreien Fahrweise sind die Beamten verpflichtet, den Sachverhalt objektiv zu betrachten und entsprechend dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog dem Unfallverursacher den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu machen. Der weitere Rechtsweg wurde Ihnen aufzeigt.

Glücklicherweise blieb es bei geringen Sachschäden. In solchen Fällen ist es üblich, dass lediglich eine vereinfachte Unfallaufnahme erfolgt, bei der ein Anzeigenformular handschriftlich ausgefüllt wird, das im Original an die Bußgeldbehörde gesandt und in Durchschrift den Unfallbeteiligten ausgehändigt wird. Die mir vorliegende Kopie ist durchaus leserlich.

Das Verhalten der Beamten ist nicht zu beanstanden. Vielmehr habe ich den Eindruck gewonnen, dass sie sich ausgesprochen bemüht haben, Ihnen die Sachlage zu erläutern. Sie blieben selbst dann noch freundlich, als die Diskussion aus ihrer Sicht beleidigenden Charakter annahm. Mit Fug und Recht brachen sie schließlich das Gespräch mit Ihnen ab.

Einen Nebenabdruck leite ich dem Büro für Altersdiskriminierung e.V. in Köln sowie dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zu.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
xxx

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2929
Quelle: Mail an die Redaktion

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