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Kritik am Gleichbehandlungs-Gesetzentwurf

17.05.2006 - von Hanne Schweitzer

Dieser Gesetzentwurf ist bereits der vierte! 2001 gab`s einen, 2004 gab`s einen, 2005 gab`s einen, und jetzt, 2006 gibt`s wieder einen. Man hat fast den Eindruck, dass es sich dabei um ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Bürokraten und Politiker und MedienarbeiterInnen handelt.

Allen vier Gesetzentwürfen ist eins gemeinsam: Sie gehen über die Mindestanforderungen der EU hinaus. Das ist erfreulich. Wir begrüßen, dass sich der Schutz vor Altersdiskriminierung im derzeitigen Entwurf ausdrücklich auf jedes Lebensalter von Erwachsenen bezieht, und nicht nur auf ältere Menschen.

Wir kritisieren, dass der Schutz vor Altersdiskriminierung nur für Massengeschäfte gelten soll. Die Kredit- oder Hypothekenvergabe ist aber kein Massengeschäft, sondern ein Individualgeschäft. Damit bleibt Altersdiskriminierung z.B. durch Banken erlaubt. Wir kritisieren, dass das Erste Sozialgesetzbuch zwar um einen Paragrafen 33 c ergänzt wird, der festlegt, dass niemand wegen seiner Rasse, Ethnie oder einer Behinderung bei der Ianspruchnahme seiner sozialen Rechte benachteiligt werden darf, dass aber das Lebensalter in dieser wichtigen Ergänzung nicht extra aufgeführt wird.

Wir kritisieren, dass bei einer Bewerbung um eine Beamtenposition das Lebensalter nach wie vor Auslesekriterium sein darf. (siehe Änderung von § 8 Beamtengesetz. Die Vorgaben der EU unterscheiden aber NICHT zwischen ArbeitnehmerInnen und BeamtInnen! Wir kritisieren, dass bei den Einschränkungen, die ein Arbeitgeber bei einer Stellenausschreibung gegenüber der Agentur für Arbeit macht, und die von der Agentur NICHT beachtet werden müssen, das Lebensalter nicht genannt wird.

Quelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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12.05.2006: Mittelalter, FAZ + GleichbehandlungsGesetzentwurf
11.05.2006: Neues vom GleichbehandlungsGesetzentwurf
10.05.2006: Bundessozialgericht: Direktversicherung O.K..

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