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Folgen des ADG für Tarifverträge

05.10.2005

Der Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, Gregor Thüsing, setzt sich in einem Artikel mit den Folgen des Verbots von Altersdiskriminierung für die Tarifverträge auseinander.

Er sieht massive Auswirkungen voraus und nennt:
1.
die Unzulässigkeit von tariflichen Altersentgeltstufen (Abschaffung des Senioritätsprinzips)
2.
Den erhöhten Urlaubsanspruch älterer Arbeitnehmer (ungerechtfertigte Diskriminierung jüngerer Mitarbeiter)
3.
Die Differenzierung des Entgelts nach der Betriebs- und Unternehmenszugehörigkeit
4.
Die Neuregelung des Kündigungsschutzes Älterer (Die Begünstigung älterer Arbeitnehmer muss verhältnissmäßig zur Belastung Jüngerer sein)
5.
Das obligatorische Ruhealter (Ein britischer Gesetzentwurf trägt dem Arbeitgeber die Pflicht auf mit älteren Arbeitnehmern über eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu verhandeln, sofern dieser es verlangt.)


IN DEN USA WURDE DAS ZWANGSPENIONSALTER BEREITS 1986 ABGESCHAFFT!!!

Quelle: FAZ, 05.10.2005

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