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Aktive Sterbehilfe bei Neugeborenen erlaubt

Niederlande - 01.12.2005 - von Hanne Schweitzer

LEBENSBEENDIGUNG wird die ärztliche Tötung von Neugeborenen in Holland genannt. Wenn ein neugeborenes Baby unerträglich leidet, wenn keine Hoffnung auf Heilung besteht und wenn die Eltern zugestimmt haben, können niederländische Ärzte aktive Sterbehilfe bei Neugeborenen leisten, ohne mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen zu müssen.
Früher nannte man so etwas Euthanasie.

Fälle dieser Art von LEBENSBEENDIGUNG müssen einer Komission gemeldet werden, der drei Mediziner ein Jurist und ein Ethiker angehören. Alles Leute, die kein Tötungs-Tabu kennen.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?ID=1211
Quelle: FAZ, 01.12.2005

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