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Merkel für 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben

30.11.2005 - von Hanne Schweitzer

Heute um 11.42 verlas Kanzlerin Merkel aus der gemeinsamen Regierungserklärung von SPD und CDU/CSU das AUS für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz.(ADG) Die große Koalition wird EU-Richtlinien nur noch eins zu eins umsetzen, sprach sie ins Mikrofon. Der Versuch, eine Gleichstellung für heutige und künftige ältere BürgerInnen durchzusetzen, ist damit gescheitert.

Bekanntlich haben sich CDU/CSU-PolitikerInnen weder im Bund noch im Land jemals für ein umfassendes und bürgerfreundliches Antidiskriminierungsgesetz ausgesprochen, wohl aber Teile der SPD. Dadurch ist glasklar: WER HAT UNS VERRATEN? Mal wieder? Klaro.

Die SPD-Genossen sind umgefallen, die Strategie des ehemaligen Ministerpräsidenten von NRW, Steinbrück, dessen Stimmenthaltung im Bundesrat das umfassende ADG bereits 2004 stoppte, war sehr erfolgreich. Ältere sollen zu Bürgern zweiter Klasse werden.

Welche Folgen hat die Eins zu Eins Umsetzung von europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien?
Für das Diskriminierungsmerkmal Lebensalter sind das:

1.
Diskiminierungen wegen des Lebensalters im Bereich des Sozialschutzes sind erlaubt. (Bsp. Rentenkürzungen für bestimmte Jahrgänge)

2.
Diskriminierungen wegen des Lebensalters im Gesundheitssystem sind erlaubt. (Bsp. Ausschluß von medizinischen Behandlungen)

3.
Diskriminierungen wegen des Lebensalters beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen sind erlaubt. (Bsp. Ausschluß von Versicherungsleistungen, Bankgeschäften, etc.)

4. Diskriminierungen wegen des Lebensalters bei der Weiterbildung sind erlaubt. (Bsp. Kein Studienplatz bzw. keine Bafög.)

5. Diskriminierungen wegen des Lebensalters bei sozialen Vergünstigungen sind erlaubt. (Bsp. Senioren- oder Studentenfahrfahrkarten streichen)

Das Büro gegen Altersdiskriminierung e.V. fordert den gleichen Diskriminierungsschutz für die älteren BürgerInnen, den die EU-Richtlinie 43 für das Diskriminierungsmerkmal "ethnischeHerkunft" und sogenannte "Rasse" festgelegt hat. Das Büro gegen Altersdiskriminierung e.V. weist zum xten Mal darauf hin, dass die EU in ihrer Richtlinie 43 SCHRIFTLICH festgehalten hat, dass es sich um eine MINDESTANFORDERUNG handelt.

Nehmen Sie diese Regierungspolitk nicht lammfromm hin!

siehe auch unsere Flugblätter zur Wahl unter http://www.altersdiskriminierung.de/service/service.php?id=flugblaetter
oder
http://www.labournet.de/diskussion/gewerkschaft/debatte/adg_schweitzer.pdf

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?868
Quelle: diverse

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21.11.2005: Altersbedingte Minderleistung mitunter O.K.

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