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Müntefering über Antidiskriminierungsgesetz

12.11.2005 - von Hanne Schweitzer

Viele Zeitungen haben heute gemeldet, im Koalitionsvertrag stünde, das Antidiskriminierungsgesetz würde 1:1 umgesetzt werden. Diese Meldung war falsch. Auf der von Phoenix übertragenen Pressekonferenz des Koalitionskleeblatts Platzeck/Müntefering/Merkel/Stoiber beantwortete Franz Müntefering die Frage eines Journalisten nach dem ADG wie folgt:

"Wir haben uns dem zu stellen, was Europa vorgibt. Was die zivilrechtlichen Dinge angeht, werden wir gemeinsam noch überlegen, wie intensiv macht man das. Wir werden ein europakonformes ADG machen, aber keine sklavische 1:1 Umsetzung. Das ADG wird Gegenstand der Beratung der neuen Bundesregierung sein. Was die Regelungstiefe anbelangt, läßt Europa durchaus Handlungsspielraum."

Will sagen: Die Entscheidung darüber, ob der Schutz vor Diskriminierung wegen des Lebensalters auf den Bereich Beruf und Beschäftigung beschränkt bleibt, wie es der MINDESTANFORDERUNG der EU entspricht, oder ob der Schutz vor Diskriminierung wegen des Lebensalters auch im Zivilrecht, beim Sozialschutz und bei der Gesundheitsversorgung gilt, ist nicht entschieden worden.

Das ADG bleibt also Gegenstand der politischen Auseinandersetzung und eventuelle Verhandlungsmasse zwischen den Koalitionären. Na dann mal los: Streiten wir für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz.

Quelle: Phoenix, Samstagmittag 12.11.05,

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Justiz:
20.10.2005: Zypries für ADG
10.10.2005: Seminare für Juristen
10.10.2005: Rechtsexperten über Altersdiskriminierung

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