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BGH-Urteil: Geldabheben am Bankschalter kostenpflichtig?

Foto: H.S.

18.06.2019 - von Hanne Schweitzer

Der Bundesgerichtshof entscheidet am 18.6.2019 über die Rechtmäßigkeit von Schaltergebühren. Dabei geht es konkret um die Sparkasse im bayerischen Günzburg. Sie verlangt, je nach Kontoart für eine Bargeldabhebung am Schalter einen bzw. 2 Euro.
Die Sparkasse Günzburg ist nicht die einzige Sparkasse, die Schaltergebühren für Ein- oder Auszahlungen von Bargeld erhebt. Auch Filialen der Targo Bank, der Deutschen Bank, der Commerzbank und von Kreisparkassen und Volksbanken erheben eine solche Servicegbühr.

Von dieser Praxis, die mit Service nichts zu tun hat, sim ursprünglichen Sinn des Wortes nichts zu tun hat, sind besonders ältere Kunden und Kundinnen betroffen, die aus den unterschiedlichsten Gründen ihr Geld nicht aus einem Automaten ziehen wollen oder können. Auch behinderte Menschen oder Demenzkranke scheuen vor Geldautomaten zurück.

Bei den rangniederen Gerichten in Bayern hatten die Verbraucherschützer mit ihren Klagen gegen die Schaltergebühr bisher keinen Erfolg.

Link: Sparrda-Bank schafft Telefonbanking ab