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Bielefeld: Gerd Büntzly muss wg. Aktion gegen Atomwaffen in den Knast.

24.06.2019

Gerd Büntzly aus Herford tritt am Montag, den 24.6.2019, eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede an. Er hat sich am 18.07.2017 zusammen mit vier AktivistInnen aus den USA Zutritt auf das Militärgelände bei Büchel verschafft. Diese Go-In-Aktion fand in der Internationalen Woche statt, die von der Gewaltfreien Aktion "Atomwaffen Abschaffen" organisiert wurde. Die Internationale Woche war Bestandteil einer zwanzigwöchigen Aktionspräsenz vom 26.3. bis 9.8.2017, die von der Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" veranstaltet wurde.

Wegen seiner Teilnahme an der gewaltfreien Aktion ist Gerd im Amtsgericht Cochem zunächst zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung verurteilt worden. Er hat dagegen Berufung eingelegt; daraufhin hat das Landgericht Koblenz die Strafe auf 25 Tagessätze heruntergesetzt. Dagegen hat er Revision eingelegt. Diese ist vom Oberlandesgericht Koblenz abgewiesen worden, so dass die Strafe von 25 mal 30 Euro rechtskräftig geworden ist und nun vollstreckt wird.

Von der 25-Tagessätze-Geldstrafe will Gerd 10 Tagessätze durch eine Mahnwache im Knast tilgen, denn er sagt "... wenn ich ins Gefängnis gehe, kann ich viel besser auf die drohende Gefahr eines Atomkrieges aufmerksam machen". Es wird seine dritte kurze Haft wegen Zivilen Ungehorsams gegen staatliches Unrecht werden. Wer ihm Postkarten oder Briefe in den Knast schicken will, sende diese bitte zwischen dem 24. und 30.6.2019 ab in die JVA Bielefeld-Brackwede, Umlostr. 100, 33649 Bielefeld. Es wird das 13. Mal sein, dass jemand wegen einer gewaltfreien Aktion in Büchel in ein Gefängnis gesperrt wird.

Um die verbleibende Reststrafe von 15 Tagessätzen (15 x 30 = 450 Euro) zu tilgen, fehlt Gerd noch Geld. Spendenkonto: Empfängerin: Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA), IBAN: DE57 4306 0967 8019 1512 00, Verwendungszweck: Freikauf/Rechtsfolgen

Gerd Büntzly saß in der Nacht vom 17. auf 18. Juli 2017 auf dem Atomwaffen-Bunker in Büchel
In der Nacht vom 17. auf den 18. Juli 2017 unternahmen vier US-AktivistInnen und Gerd Büntzly aus Herford in der Nähe des Haupttors ein Go-In, wobei sie vier Mal Zäune aufschnitten. Damit ist es erstmals FriedensaktivistInnen gelungen, in den inneren Sicherheitsbereich des Fliegerhorsts einzudringen. Sie verbrachten mehr als eine Stunde unentdeckt auf dem mit Erde bedeckten Dach eines Bunkers. Ein mitgeführter Geigerzähler schlug nicht aus.

Die Gruppe wurde erst entdeckt, als zwei von dem Dach herunterstiegen, um das Wort "Disarm!" in die Bunkertür zu ritzen, wodurch ein Alarm ausgelöst wurde. Die fünf wurden von Bundeswehrsoldaten in Gewahrsam genommen, durchsucht und fotografiert, auch ein amerikanischer Soldat tauchte auf. Nach etwa einer weiteren Stunde wurden die fünf durch das Haupttor nach draußen geleitet, wo sie von der Polizei in Empfang genommen wurden, Platzverweise erhielten und entlassen wurden. Vorher hatte ihnen noch der Chef der Fliegerhorstgruppe gesagt, ihre Aktion sei sehr gefährlich gewesen, denn sie hätten dabei erschossen werden können.
Wegen dieser Aktion, die ein relativ großes Presseecho und eine Diskussion um die "Sicherheit" des Fliegerhorsts auslöste, gab es am 17.1.2018 im Amtsgericht Cochem eine Verhandlung. Angeklagt war allerdings nur Gerd Büntzly, nicht jedoch die vier anderen TeilnehmerInnen, die alle in den USA leben.

Gerd war wegen Sachbeschädigung (Zerschneiden des Militärzauns) und wegen Hausfriedensbruchs angeklagt. Er erschien ohne Verteidiger im Gericht. Seine drei Beweisanträge wurden allesamt abgewiesen. Der Staatsanwalt beantragte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen; der Amtsrichter verurteilte Gerd schließlich zu 40 Tagessätzen.

Nach dem Ende der Verhandlung fragte ein Prozessbeobachter den Staatsanwalt, ob auch die amerikanischen TeilnehmerInnen an der Aktion strafverfolgt würden. Der Staatsanwalt sagte, grundsätzlich ja, aber es könne freilich schwierig sein, die Adressen der US-BürgerInnen ausfindig zu machen; Genaueres könne er nicht sagen, weil er mit deren Fällen nicht betraut sei.

Es war das 24. Mal (seit 1998), dass eine oder mehrere Personen wegen Teilnahme an einer Aktion der "Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen" oder der "atomwaffenfrei"-Kampagnen aus Protest gegen die Atombomben in Büchel auf der Anklagebank des Cochemer Gerichts Platz nehmen durften. Wegen der "Tat"-Vorwürfe Hausfriedensbruch und/oder Sachbeschädigung ist dort noch niemand freigesprochen worden.

Im Gefängnis waren bis zu diesem Zeitpunkt zehn Mal AktivistInnen wegen ihrer Teilnahme an Aktionen des Zivilen Ungehorsams in oder wegen Büchel gewesen. Für den Fall, dass seine Verurteilung rechtskräftig werden sollte, hat Gerd Büntzly angekündigt, dass auch er sich demonstrativ in ein Gefängnis sperren lassen würde, statt die Geldstrafe zu bezahlen.

Am 23.1.2018 meldete die Rhein-Zeitung, dass dies Staatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungsverfahren gegen die vier US-AktivistInnen eingestellt habe: "wegen geringer Schuld und fehlenden öffentlichen Interesses". Gerd Büntzly legte gegen seine Verurteilung im Amtsgericht Berufung ein, so dass es am 16.1.2019 zur Berufungsverhandlung im Landgericht Koblenz kam. Dort hatte er diesmal einen Anwalt als Verteidiger dabei, der auf Freispruch auf Grund des § 34 StGB ("Rechtfertigender Notstand") plädierte. Die Vertreterin der Anklage beantragte, die Berufung zurückzuweisen. In seinem Urteil bestätigte das Landgericht die Verurteilung zu einer Geldstrafe durch die Cochemer Vorinstanz, setzte das Strafmaß aber von 40 auf 25 Tagessätze herunter.

Dagegen legte Gerd Büntzly Revision ein. Im April 2019 wurde sein Revisionsantrag vom Oberlandesgericht Koblenz abgewiesen.

Link: Büchel: Antiatom-Aktionen- Termine Sommer 2019
Quelle: https://buechel-atombombenfrei.jimdo.com/gruppen/gerd-b%C3%BCntzly/